Wasser nicht für Babay-Nahrung und Aquarien nutzen.
Die Bürger werden von den VG-Werken per Handzettel über die Chlorung informiert. Der Chlorgehalt im Leitungswasser wird jederzeit die gesetzlichen Grenzwerte (maximal 0,3 mg/l Chlor) einhalten, teilt die Kreisverwaltung aktuell mit. Gleichwohl. Verbraucher werden möglicherweise einen leichten Chlorgeruch des Wassers feststellen. Das gechlorte Wasser ist ohne Weiteres trinkbar. Für Aquarien oder die Zubereitung von Säuglingsnahrung ist das gechlorte Wasser ungeeignet.
Über das Ende der Chlorung werden VG- und Kreisverwaltung informieren.
Info.
Bei Fragen geben die VG-Werke BZA unter Telefon 0172 8748603 Auskunft.