Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab, dass dieses nach einem Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben war. Außerdem passte das Kennzeichen nicht zu dem Fahrzeug, auf dem es montiert war. Da die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeuges nicht geklärt waren, wurde es auf polizeiliche Veranlassung abgeschleppt. Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet. Weitere Ermittlungen folgen, so die Polizei. Text. sp.
02.02.2025. Scharfes Auge. Auf abgelaufene TÜV-Plakette.
Bei Routine-Kontrolle verdächtigen Wagen ohne Versicherungsschutz entdeckt. In GER. Abgeschleppt.
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