Im Auftrag der Staatsanwaltschaft wurde der Brandort durch Brandermittler und einen Gutachter untersucht. Demnach dürfte der Brand durch unsachgemäßen Umgang mit einer Feuerquelle durch den verstorbenen Bewohner verursacht worden sein.
Der Leichnam des Bewohners wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft obduziert. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion kann eine Rauchgasintoxikation als todesursächlich angenommen werden. So die Ermittlungsbehörden. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.