05.02.2025. Keck. Oder kein Grips.

Ohne Führerschein mit dem Auto auf der Wache vorgefahren, um ein Haftbefehl pekunär abzulösen. Tja. Dann ging es los ...

NW. Es sind diese Geschichten, die nur das Leben selbst schreiben kann ... Am gestrigen Dienstagabend, 18.15 Uhr, erschien ein 56-Jähriger bei der Polizei-Dienststelle NW, um eine offene Geldstrafe seines Haftbefehls wegen Fahrens ohne Führerschein zu begleichen. Das Problem. Gekommen, besser gesagt angefahren kam er mit einem Pkw Suzuki, der einer Bekannten gehört.

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Nach Rücksprache mit der Bekannten wurde bekannt, dass der NWer am Dienstag neben der Fahrt zur Dienststelle eine weitere Fahrt mit ihr unternommen habe.

Nun kommen auf den 56-Jährigen erneut Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle in Kenntnis gesetzt. Der Haftbefehl konnte durch Zahlung der Geldstrafe abgewendet werden. Auch die Halterin muss sich in einem Strafverfahren verantworten, da diese zuließ, dass der Ner mit ihrem PKW fuhr, so die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.

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