Nach Rücksprache mit der Bekannten wurde bekannt, dass der NWer am Dienstag neben der Fahrt zur Dienststelle eine weitere Fahrt mit ihr unternommen habe.
Nun kommen auf den 56-Jährigen erneut Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle in Kenntnis gesetzt. Der Haftbefehl konnte durch Zahlung der Geldstrafe abgewendet werden. Auch die Halterin muss sich in einem Strafverfahren verantworten, da diese zuließ, dass der Ner mit ihrem PKW fuhr, so die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.