Erst als ein Unbeteiligter dazwischen ging, ließ der Angreifer ab und flüchtete. Verletzt wurde bei dem Angriff niemand. Der Tatverdächtige konnte kurz darauf durch alarmierte Polizeikräfte widerstandslos vorläufig festgenommen werden.
Er wurde am gestrigen Sonntag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft FT Unterbringungsbefehl wegen des dringenden Tatverdachtes des versuchten Totschlags. Der Tatverdächtige wurde anschließend in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehles war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Tatverdächtige aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und möglicherweise aufgrund seiner potentiellen Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird. So die Ermittlungsbehörden. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.