Die Flüchtige war beim Rangieren in der Neugasse mit einem geparkten Fahrzeug kollidiert und anschließend davongefahren, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Ein aufmerksamer Zeuge konnte jedoch das Kennzeichen und die Farbe des PKW erkennen und der Polizei mitteilen. Am PKW der 63-jährigen Unfallverursacherin wurden korrespondierende Schäden festgestellt. Sie muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht verantworten. So die Polizei.
Info.
Die Polizei weist darauf hin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist. Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und eventuell mit einem Führerscheinentzug rechnen. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.