07.02.2025. Nachtfahrverbot. Brummi muss umkehren.

Umkehren. Wegen des Nachtfahrverbotes auf der B 10 musste ein Lkw-Fahrer wenden und 120 Euro bezahlen.

B 10. LD. Gegen 1.25 Uhr musste am heutigen Freitagmorgen ein 45 Jahre alter Brummifahrer aus dem benachbarten Ausland auf der B 10 bei der Anschlussstelle Birkweiler wenden, weil er verbotswidrig die B 10 benutzt hatte.

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Er musste mit seinem Sattelzug zurück zur A 65 fahren. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Euro wurde kassiert. Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B 10 zwischen PS und LS zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. Der Streckenabschnitt wird durch den Schwerverkehr zur Nachtzeit genutzt, um den etwa 45 Kilometer langen Umweg über die A 6 und damit Zeit und Transportkosten einzusparen, so die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.

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