Innerhalb einer Stunde wurden insgesamt sechs LKWs kontrolliert, die allesamt die B 10 berechtigt befuhren. Jedoch konnte festgestellt werden, dass die Berufskraftfahrerqualifikation eines 49-jährigen LKW-Fahrers abgelaufen war, sodass dieser nicht mehr zum Führen des LKW berechtigt war. Dem LKW-Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, weshalb durch den zuständigen Disponenten ein Ersatzfahrer organisiert werden musste.
Gegen den 49-Jährigen wurde ein entsprechendes Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch der Disponent muss sich wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. So die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.