Vor Ort konnte der 32-Jährige Verantwortliche angetroffen werden. Bei einer Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass dieser zur Fahndung ausgeschrieben war. Grund hierfür war ein noch offenstehender Haftbefehl. Da er den geforderten Betrag in Höhe von 400 Euro nicht entrichten konnte, wurde er einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. So die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.
12.11.2025 - Ruhestörung. Endet in der Zelle.
Klick-klick. Ruhestörer. Per Haftbefehl gesucht. Ab in die JVA. Passiert in Wernersberg.
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