Ein Atemalkoholtest ergab letztlich einen Wert von 0,38 Promille. Da der Saarländer ein Bonbon konsumiert hatte, wurde ein weiterer Test durchgeführt, der einen absteigenden Wert anzeigte. Dem 36-Jährigen wurde sodann für eine Zeit von zirka 10 Minuten die Weiterfahrt untersagt. Nach dieser kurzen Pause konnte der Mann seine Fahrt fahrtüchtig fortsetzen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass schon ab einem Promillewert von 0,3 Promille bei einem Verkehrsunfall der Verlust des Führerscheins und die Einleitung eines Strafverfahrens drohen kann. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.
13.02.2025. Trunken? Nicht wirklich.
Es war wohl wirklich nur ein Bier. Der in NW am gestrigen Mittwochmittag kontrollierte Pkw-Fahrer durfte nach 10 Minuten weiterfahren.
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