Kurze Zeit später kam der 63-jährige Eigentümer an die Örtlichkeit zurück. Sein Zugfahrzeug hatte einen technischen Defekt, weshalb er mit diesem in eine nahe gelegene Werkstatt gefahren war. Dieses war nun wieder fahrbereit, weshalb er seine Fahrt fortsetzen wollte.
Bei der Überprüfung des Wohnwagens stellte sich allerdings heraus, dass kein Kennzeichen angebracht und das Fahrzeug weder zugelassen noch versichert war. Stattdessen war mit schwarzer Farbe auf die Rückwand eine Buchstaben- und Zahlenkombination aufgemalt, die den Anschein eines passenden Kennzeichens erwecken sollte.
Dem 63-Jährigen wurde die Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Zulassung des Wohnwagens untersagt. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Zudem wird die Strafbarkeit bezüglich eines Kennzeichenmissbrauchs geprüft, so die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.