Das Ganze führte konkret zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Durch die Polizeibeamten wurde eine unverzügliche Vorführung bei der TÜV-Prüfstelle angeordnet und die Fahrt dorthin mit dem Funkstreifenwagen abgesichert. Dort wurde der Verdacht des unberechtigten Fahrwerkseinbaus bestätigt.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den Fahrer sowie auch den Halter des Pkw erwarten nun Bußgeldverfahren. Weiterhin muss dafür gesorgt werden, dass der Pkw wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht wird. So die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay.