Dieser gab an, dass es sich um ein Metallgestell gehandelt habe, das während der Fahrt von seinem Gespann gefallen war. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Gestell nur unzureichend mit einem Gurt gesichert, der während der Fahrt riss.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Polizei fest, dass der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zum Führen des von ihm genutzten Gespanns war. Die Weiterfahrt wurde daher untersagt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. So die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.