Wie sich herausstellte, machte ein 21-Jähriger aus GER eine Probefahrt mit dem Wagen. Dass am Fahrzeug keine Kennzeichen angebracht waren, sei ihm nicht aufgefallen.
Der ebenfalls vor Ort erschienene Halter gab an, dass das Fahrzeug weder zugelassen noch versichert sei. Dies habe er dem GERer auch mitgeteilt. Hierüber konnte zwischen dem Halter und dem Germersheimer keine Einigkeit hergestellt werden.
Einig war man sich aus polizeilicher Sicht, dass die Weiterfahrt untersagt und sowohl gegen den GERer wie auch den Fahrzeughalter jeweils eine Strafanzeige aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes eingeleitet wurde. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.