… Denn im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde jedoch der PKW der Beschuldigten auf einem Parkplatz festgestellt. In diesem befanden sich die entwendeten Schleifaufsätze.
Im Zuge der Überprüfung ergaben sich weitere Verstöße: Der PKW verfügte nicht über die erforderliche Haftpflichtversicherung, zudem waren Kennzeichen angebracht, die nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben wurden. Der 21-jährige Beschuldigte besitzt außerdem keine erforderliche Fahrerlaubnis. Die beiden Personen müssen sich nun in diversen Strafverfahren verantworten. So die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.