Die gutgläubige 55-Jährige übergab dem Betrüger 100 Euro Bargeld. Als er die Polizeistreife bemerkte, versuchte er schnell, in sein Auto zu flüchten, konnte hierbei jedoch gestellt werden. Ein Benzinmangel an seinem Fahrzeug war nicht gegeben, so die Polizei. Der Schaden konnte somit abgewendet werden und die 55-Jährige erhielt ihr Geld zurück. Der 32-jährige Beschuldigte wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Betruges verantworten müssen.
Die Polizei informiert.
Die Polizeiinspektion Edenkoben weist darauf hin, in solchen Fällen vorsichtig zu sein. Diese Masche ist eine typische Betrugsform. Auch sollten keine angeblichen Wertgegenstände an Plätzen wie zum Beispiel Raststätten käuflich erworben werden, diese Masche wird von Betrügern ebenfalls häufig verwendet. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.