Der Fahrer, ein 35-jähriger Mann aus dem Landkreis DÜW, wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da die ungewöhnliche Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war, lag ein Verstoß gegen die Ladungssicherung vor. Die Folge. Ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Text. sp. Foto. Polizei. Frei.