Es würde eine offene Forderung in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrages bestehen. Ein Bankmitarbeiter müsste den Geschädigten persönlich zu Hause aufsuchen, um die offene Forderung durch Aushändigung von Bargeld zu decken.
Gegen 18:30 Uhr erschien der angebliche Bankmitarbeiter an der Anschrift des Geschädigten. Diesem wurde das Bargeld sowie eine Debitkarte ausgehändigt. Im Nachgang wurde dem Senior die Debitkarte wieder durch die unbekannten Täter ausgehändigt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und die polizeilichen Ermittlungen aufgenommen. So die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.