Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Paar, das sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und aus Osteuropa stammt, sich als taubstumm ausgab und Spenden sammelte. Dabei konnten noch zwei Personen festgestellt werden, die auf die Betrugsmasche hereingefallen waren und eine geringe Menge gespendet haben. Diesen wurde noch vor Ort das Geld zurückgegeben.
Es wurde ein Strafverfahren wegen Betruges gegen beide Personen eröffnet. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes wurde die Dame des Paares noch erkennungsdienstlich behandelt und danach aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Ihrem Partner blieb die erkennungsdienstliche Behandlung erspart, da diese bei ihm bereits zuvor erfolgt war. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.