Er war mit seinem Sattelzug ohne entsprechende Genehmigung in Fahrtrichtung PS unterwegs. Der Fahrer musste ein Bußgeld entrichten, wenden und die B 10 über die A 65 wieder verlassen. Ein weiterer Fahrer konnte hingegen eine Ausnahmegenehmigung vorweisen und durfte seine Fahrt fortsetzen. So die Polizei.
Zum Schutz der Anwohner vor Lärm gilt auf der B 10 zwischen PS und LD von 22 Uhr bis 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen. Ausgenommen hiervon ist der Anlieger- und Lieferverkehr. Der Streckenabschnitt wird vom Schwerverkehr nachts häufig als Abkürzung genutzt, um den etwa 45 km langen Umweg über die A 6 zu vermeiden. Text. sp. Foto. Polizei. Frei.