Keine Papiere.
Nicht nur, dass die Ausfuhrkennzeichen gefälscht gewesen sein dürften, konnte der Fahrer auch weder für die Zugmaschine, noch für den Auflieger gültige Dokumente oder einen Eigentumsnachweis erbringen.
Bußgeld fünfstellig.
Des Weiteren entstand ebenfalls der Verdacht, dass Verstöße gegen die Abfallwirtschaft und Sozialvorschriften vorliegen könnten. Der komplette Sattelzug musste durch eine Fachfirma zur Sicherstellung abgeschleppt werden. Auf den Fahrer kommen Bußgelder im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich zu. So die Polizei in ihrer Pressemeldung. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.