Zudem wurde gegen ihn ein Bußgeldverfahren in Höhe von 100 Euro eingeleitet. Zwei weitere LKW-Fahrer konnten einen entsprechenden Nachweis vorlegen, wonach sie berechtigt auf der B 10 unterwegs waren.
Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. Informiert die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.