Hintergrund.
In Höhe des P-Platzes/Fußgängerfurt unterhalb der Grundschule ist für drei Monate versuchsweise ein Stück Einbahnstraße ausgewiesen, sodass die Schüler auf ihrem Weg aufs Schulgelände sicherer die Straße queren können, da mit der Regelung der bisherige Begegnungsverkehr untersagt ist. Am Anfang der Einrichtung der Einbahnstraßen-Regelung haben zig Elterntaxis die neue Verkehrsführung schlichtweg ignoriert.
Die beiden Betroffenen, die gegen die Einbahnstraße gefahren sind, erwartet jeweils ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.