Neun Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen, da sie unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln standen. Hierbei wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Ein Fahrzeugführer konnte keine erforderliche Fahrerlaubnis vorzeigen, auch hier wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Ein Fahrzeugführer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten in der Verkehrssünderdatei sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen, da er alkoholisiert einen Pkw führte (0,78 Promille).
Machete im Auto.
Weitere zwei Fahrzeugführer wurden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro belegt, da sie nicht angeschnallt waren. Auch wurden insgesamt fünf Kontrollaufforderungen wegen technischer Mängel am Fahrzeug oder fehlender Papiere ausgestellt. Darüber hinaus wurde eine Ordnungsgwidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet, da eine Machete mitgeführt wurde. Bei einer weiteren Person konnte eine geringe Menge Amphetamin aufgefunden und sichergestellt werden. Ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet, so die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.