Von den 12 kontrollierten Sattelzügen waren zwei Fahrer dabei, die widerrechtlich die B 10 befuhren, weil sie keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten. Sie wurden mit einer Sicherheitsleistung belegt. Zudem mussten sie wenden und die B 10 in Richtung Autobahn verlassen.
Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B 10 zwischen PS und LD zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. So die Polizei. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.