Die Käufer eines alten Gemäuers in der Weinbergstraße haben saniert. Im Zuge dessen haben sie einen Antrag auf Aufbringen einer PV-Anlage für ihr Hausdach gestellt. In gutem Glauben. Denn der Antrag sei mit der Gestaltungssatzung konform, attestierte der Baubeigeordnete Rolf Dieter Enke. Doch die Ausführung durch den Handwerker sei es gerade nicht. Die Anlage müsse teilweise zurückgebaut werden. Auch, wenn die Eigentümer sich in „gutem Glauben“ auf den Handwerker verlassen hätten. „Das passt aber nicht“, so Enke. Im Bauausschuss sei lange diskutiert worden. Doch letztlich habe sich die Auffassung durchgesetzt, dass man in der Vergangenheit „gut daran getan“ habe, sich an die Gestaltungssatzung zu halten. Das wird wohl teuer werden für die neuen Hausbesitzer …
Kein Einzelfall.
Es ist nicht das erste Mal, dass umweltfreundliche Energiegewinnung bürokratischen Vorschriften zum Opfer fallen. Herausragendes Beispiel ist das Ansinnen der Besitzer der Villa Zick-Zack, die eine externe PV-Anlage an ihrem Car-Port errichten wollten. Weit weg vom unter Denkmalschutz stehenden schloss-ähnlichen Gebäude. Zudem von der Straße aus nicht sichtbar. Die Kreisverwaltung sagte schlichtweg nein. Auf die (fadenscheinigen) Begründungen gehen wir hier jetzt besser nicht ein.
Mit großer Mehrheit (2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen) stimmte der Stadtrat für einen modifizierten Rückbau der PV-Anlage auf dem Dach eines Hauses in der Weinbergstraße. Text. rw.