Ein 55 Jahre alter Rennradfahrer befuhr den Aufstieg zur Kalmit, als ihn ein 27 Jahre alter Autofahrer überholte. Dabei kam es vermutlich infolge mangelnden Seitenabstands zur Kollision mit dem Radfahrer. Der Rennradfahrer stürzte und erlitt Kopfverletzungen, weshalb er mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden musste.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Überholen von Radfahrern innerorts ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten ist. Außerorts beträgt der Seitenabstand 2 Meter. Diese Abstände sind gesetzlich verbindlich. Können sie nicht eingehalten werden, etwa auf zu engen Straßen, gilt ein Überholverbot. Autofahrer müssen in diesem Fall warten, bis sich eine sichere Gelegenheit bietet. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.