Die Politikerin steht im Verdacht, über einen Messenger-Dienst einen Status mit Bezug zu der Anfang September in NW geplanten Veranstaltung mit ihren Kontakten geteilt und mit unsachlichen und möglicherweise strafrechtlich relevanten Äußerungen kommentiert zu haben.
Gefährder-Ansprache. Mit AfD-Politikerin.
Durch die Ermittlungen wird folglich auch geprüft, ob die Äußerungen strafbar sind. Mit der Kommunalpolitikerin wurde eine Gefährder-Ansprache durchgeführt, um sie von der Begehung von Straftaten oder Gefahren verursachenden Handlungen abzuhalten. So die Ermittlungsbehörden. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.