Der Spitzenreiter wurde bei erlaubten 50 km/h mit 76 km/h gemessen. Bei diesem Verkehrsteilnehmer wurde zudem festgestellt, dass die aufgezogenen Felgen nicht eingetragen waren. Folglich ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen und der Verkehrsteilnehmer musste sein Fahrzeug stehen lassen.
Weiterhin war ein Verkehrsteilnehmer nicht angegurtet und bei vier weiteren wurden Mängel festgestellt, die im Nachhinein behoben werden müssen. Informiert die Polizei über ihre Verkehrskontrolle. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.