Die Polizei wurde am Mittwoch von der Schule informiert, nachdem Lehrkräfte leere Böllerverpackungen in einem Spind gefunden hatten.
150 Böller im Kleiderschrank. Keine Genehmigung.
Noch an der Schule konnten die Beamten bei einem der Kinder, einem 12-Jährigen, 19 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk) sicherstellen. Polizeikräfte suchten die Wohnanschriften der Kinder auf und schauten gemeinsam mit den Eltern in den Zimmern nach weiteren Feuerwerkskörpern. Hierbei fanden sie bei einem 13-Jährigen über 150 Böller der Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk). Diese Feuerwerkskörper dürfen nur mit einer behördlichen Erlaubnis gekauft, besessen und gezündet werden dürfen. Spezialkräfte des Landeskriminalamtes transportierten die Feuerwerkskörper ab.
Quelle unbekannt.
Wie die Kinder in Besitz der Feuerwerkskörper gekommen sind, ist derzeit unklar. Die Kriminalpolizei LU ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Da die Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sie schuldunfähig. So die Polizei. Tja … Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.