Darüber informierte Johannes Mazomeit, Koordinator für die Erfassung und Bekämpfung der Ambrosia in RLP, nun im Ausschuss für Umweltschutz und Landwirtschaft im Landkreis GER. Die Kreisverwaltung hat das Thema frühzeitig aufgegriffen, um für die gesundheitlichen Risiken zu sensibilisieren und Möglichkeiten der Vorsorge aufzuzeigen. „Wir wollen dort ansetzen, wo sich Belastungen für die Menschen möglichst schon im Vorfeld vermeiden lassen. Deshalb prüfen wir, ob wir den Bauämtern Handlungsempfehlungen an die Hand geben können. Unser Ziel ist es, den Umgang mit Ambrosia stärker in der Planung zu verankern, statt erst auf größere Bestände reagieren zu müssen“, erklärt Kreisbeigeordneter Christian Völker.
Kreis GER ein Verbreitungsschwerpunkt.
Der Landkreis GER zählt zu den Verbreitungsschwerpunkten der „Beifußblättrigen Ambrosie“ in RLP. Für die Bevölkerung ist das vor allem wegen ihrer stark allergieauslösenden Pollen von Bedeutung. Sie können unter anderem Heuschnupfen und Asthma auslösen. Da Ambrosia blüht, wenn viele andere allergieauslösende Pflanzen bereits verblüht sind, kann sie die Beschwerdezeit für Betroffene verlängern.
Das Aufkommen im Landkreis GER ist außergewöhnlich hoch, wie der Experte erläuterte. In seinem Vortrag verwies er auf die vorgefundenen Bestände in den jeweiligen VGs. So wurde zum Beispiel 2017 ein großer Massenbestand nördlich eines Bellheimer Seniorenheimes entfernt. Das Problem dabei. Die Samen können im Boden mehrere Jahrzehnte überdauern, und übliche Pflegemaßnahmen wie das Mulchen reichen allein häufig nicht aus.
Beseitigung Sache des Bewirtschafters.
Die Bekämpfung auf den betroffenen Gebieten liegt am Ende bei denjenigen, denen die Fläche gehört oder die sie nutzen. Das können zum Beispiel Eigentümer, Pächter, eine Gemeinde oder eine Straßenbaubehörde sein. Sie müssen dafür sorgen, dass die Ambrosia beseitigt wird. Die Kreisverwaltung setzt auf Information und Sensibilisierung, damit diese die Problematik rechtzeitig erkennen und aufgreifen können. Lediglich bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit können die Ordnungsämter tätig werden.
Straßenränder und Neubaugebiete besonders im Blick haben.
Besonderes Augenmerk gilt dabei neben Straßenrändern und landwirtschaftlichen Flächen auf Neubaugebieten. Mazomeit hob hervor, dass Ambrosia sowohl bei der Planung als auch bei der späteren Unterhaltung von Flächen stärker berücksichtigt werden sollte. Die Prüfung möglicher Handlungsempfehlungen für die Bauämter knüpft daran an: Vorsorge soll frühzeitig mitgedacht werden, um neue Problemstandorte möglichst zu vermeiden. Text. sp. Foto. KV. GER.