Was ändert sich konkret? Die bisherigen Bescheide werden aufgehoben. Alle Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, haben kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit verloren. Damit endete auch die Zahlungspflicht aus diesen Bescheiden. Wichtig. Zahlungsrückstände bleiben davon unberührt und müssen weiter beglichen werden.
Ab 2025 gelten neue Grundsteuerbescheide.
Die Zahlungspflicht beginnt mit der Zustellung des neuen Grundsteuerbescheidse. Die neuen Bescheide gelten ab dem 1. Januar und werden von der Stadtverwaltung in den nächsten Tagen und Wochen versandt. Bitte beachten. Aufgrund der umfangreichen Umstellungen kann es dazu kommen, dass einige Bescheide erst nach den üblichen Steuerterminen zugestellt werden.
Info.
Für Rückfragen zur Veranlagung der Grundbesitzabgaben selbst stehen die Mitarbeitenden der Steuerabteilung per E-Mail an grundsteuer@landau.de oder telefonisch unter 06341 13-2203 und 06341 13-2204 zur Verfügung. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.
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