08.08.2026 - Ganztagsanspruch. Grundschule. LD vorbereitet.

Mit dem neuen Schuljahr tritt schrittweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder in Kraft. Foto. Stadt. LD. Frei.

LD. Mit Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 tritt bundesweit schrittweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder in Kraft. Die Stadt LD sieht sich für diesen wichtigen Schritt gut aufgestellt. 

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In den vergangenen Jahren wurden in der südpfälzischen Metropole Betreuungsangebote kontinuierlich ausgebaut und die Weichen für die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes frühzeitig gestellt.

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Meilenstein für Kinder und Familien. Er schafft mehr Bildungsgerechtigkeit und unterstützt Eltern dabei, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Wir haben in Landau auch vor den Zeiten des Rechtsanspruchs bereits ein umfangreiches Betreuungsangebot auf die Beine gestellt und sind daher gut vorbereitet“, sagt Jugend- und Schuldezernentin Lena Dürphold.

Über 1400 Plätze.

„Für LDer Grundschüler stehen derzeit 1.418 Betreuungsplätze zur Verfügung. Das entspricht bei insgesamt 2.030 Schülern an den Regelschulen einer Betreuungsquote von knapp 70 Prozent. Damit liegen wir bereits nahe an der Zielgröße, von der das Land RLP langfristig ausgeht“, so Lena Dürphold.

Der Rechtsanspruch wird zunächst für die erste Klassenstufe eingeführt und bis zum Schuljahr 2029/30 schrittweise auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Er umfasst täglich acht Stunden Betreuung an Werktagen einschließlich Unterrichtszeit und gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Text. sp.

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