Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden. Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt am Wertstoffhof Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Ortsnahe Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Westheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos. Text. sp. Foto. Netz. Frei.
Im Netz.
www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft
Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle im Kreis GER.
03.03.2026, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt, Bellheim, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim
10.03.2026, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim
17.03.2026, Bezirk 3: Wörth, Maximiliansau, Hagenbach, Scheibenhardt, Berg, Neuburg.
18.03.2026, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler.
24.03.2026, Bezirk 5: Germersheim, Sondernheim, Lingenfeld
25.03.2026. Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern, Jockgrim, Hatzenbühl