Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und zwei Metern Länge. Die Hecken müssen zusammengebunden werden, wobei hierfür ausschließlich verrottbares Material wie zum Beispiel Naturseil verwendet werden darf. Papierband ist nicht geeignet, da es beim Anheben schnell reißen kann. Nicht mitgenommen werden Wurzelstöcke sowie Baumstämme mit mehr als zehn Zentimeter Durchmesser. In Säcken, Kartons oder anderen Behältnissen bereitgestelltes Schnittgut wird ebenfalls nicht mitgenommen.
Viele Gemeinden unterhalten zudem eigene Häckselplätze. Informationen dazu gibt es bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, im Amtsblatt und ebenfalls in der Abfall-App für den Landkreis GER.
Alle Abfuhrtermine im Überblick.
Dienstag, 20. Oktober: Neupotz, Leimersheim, Jockgrim, Hatzenbühl, Rheinzabern
Dienstag, 27. Oktober: Germersheim, Sondernheim, Lingenfeld
Dienstag, 3. November: Kandel, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Winden, Vollmersweiler, Büchelberg, Steinweiler, Erlenbach
Dienstag, 10. November: Hagenbach, Wörth, Maximiliansau, Berg, Neuburg, Scheibenhardt
Dienstag, 17. November: Rülzheim, Knittelsheim, Ottersheim, Hördt, Kuhardt
Dienstag, 24. November: Bellheim, Lustadt, Westheim, Zeiskam, Schwegenheim, Freisbach, Weingarten. Text. sp.
Im Netz.