11.07.2026 - „Hofgut Böhlwiesen“. Baugenehmigung für Pflegebauernhof.

Landrat Dietmar Seefeldt hat Astrid und Georg Starck die Baugenehmigung für den Pflegebauernhof „Hofgut Böhlwiesen“ persönlich überreicht. Rechts im Bild sind die Pläne für das Bauvorhaben zu sehen. Foto. Starck-Stiftung- Pressefrei.

SCHWEIGHOFEN. Die Starck-Stiftung mit Sitz in Leinsweiler plant ein ganz besonderes Bauprojekt in Schweighofen. Einen Pflegebauernhof für mehrere Generationen. Etwa 30 Menschen. Von jungen Erwachsenen bis Senioren sollen künftig auf dem „Hofgut Böhlwiesen“ in der Hauptstraße gegenüber der katholischen Kirche in unterschiedlichen Wohnformen leben. Außerdem sollen dort Gemeinschafts-, Therapie-, Aufenthalts- und Werkstatträume entstehen. Landrat Dietmar Seefeldt hat Astrid und Georg Starck, Vorstand der Starck-Stiftung, kürzlich in dem Gebäudekomplex in Schweighofen besucht, um die Baugenehmigung zu überreichen.

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„Mit dem geplanten Mehrgenerationen-Pflegebauernhof mitten im Ort setzt die Starck-Stiftung ein starkes Zeichen für die Versorgung und Integration pflegebedürftiger Personen in unserem Landkreis. Es war mir deshalb ein Anliegen, die Baugenehmigung persönlich zu übergeben. Ein solcher Bauernhof ermöglicht nicht nur generationenübergreifendes Lernen, miteinander und voneinander. Er verbindet auch ambulante Betreuung und Pflege mit sozialer Landwirtschaft sowie therapeutischer Tierhaltung und kann damit neue und spannende Perspektiven für Menschen eröffnen, die auf individuelle Unterstützung angewiesen sind“, so Landrat Seefeldt.

Mit der erteilten Baugenehmigung kann das gemeinschaftliche Wohnprojekt „Hofgut Böhlwiesen“ der Starck Stiftung auf dem rund 6000 Quadratmeter großen Gelände nun umgesetzt werden. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude und die vorhandenen Scheunen sollen saniert und um Neubauten ergänzt werden.

Haustiere und weitere Tiere willkommen.

Eigene Haustiere der zukünftigen Bewohnersind willkommen. Lamas, Hühner und Bienen werden die Gemeinschaft im Garten und auf der Obstwiese ergänzen. Den zum Hofgut zugehörigen Garten können die künftigen Bewohner mitgestalten und nutzen, darüber hinaus soll er der Selbstversorgung dienen.

Die bestehende Brennerei auf dem Gelände soll bestehen bleiben. Aus dem vorhandenen Obstbaumbestand kann Schnaps gebrannt werden. Text. sp. 

 

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