Nach ersten Erkenntnissen befand sich der Mann auf dem Nachhauseweg. Hierbei geriet er mit dem Fuß in die Speichen des Hinterrades und kam zu Fall. Die Ursache für den Unfall dürfte auf den erheblichen Alkoholkonsum zurückzuführen sein. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,9 Promille.
Durch den Sturz zog sich der 41-Jährige ein Schädel-Hirn-Trauma zu. Er musste durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert werden. Einen Fahrradhelm trug der Mann zum Unfallzeitpunkt nicht.
Trunkenheit und Verletzungen schützen vor Strafe nicht.
Gegen den Radfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut nachdrücklich darauf hin, dass das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms das Risiko für schwerwiegende Kopfverletzungen bei Stürzen erheblich minimieren kann. Zudem gilt die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern bereits ab einem Promillewert von 1,6. So informiert die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.