12.03.2025. Messerstecher von Kandel. Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft LD hat gegen den Messerstecher von Kandel Anklage wegen versuchten Totschlages erhoben.

KANDEL. Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 34 Jahre alten rumänischen Staatsangehörigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts LD wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das teilt die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig von der Staatsanwaltschaft LD mit.

Lesezeit: 01:17 Minuten

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Kandel in der Nacht zum 25. Oktober 2024 auf einen nun 22-jährigen ebenfalls aus Rumänien stammenden Mann mit einem Messer eingestochen und diesem schwere Verletzungen zugefügt zu haben.

Der Angeschuldigte und das spätere Opfer, die beide als Erntehelfer in Kandel tätig waren, trafen sich am 24. Oktober nach der Arbeit im Wohncontainer des Angeschuldigten, um zusammen mit der Lebensgefährtin des Angeschuldigten und deren Cousine den Abend zu verbringen.

Opfer durch Not-OP gerettet.

Bereits im Laufe des Abends soll es – nachdem die beiden Männer nicht unerheblich dem Alkohol zugesprochen hatten -aus nichtigem Anlass zu einem Streit und einem Gerangel zwischen dem Angeschuldigten und dem späteren Opfer gekommen sein. Den beiden Frauen gelang es zunächst, die Situation zu beruhigen. Als sich der 22-Jährige im weiteren Verlauf der Nacht vor den Wohncontainer begab, soll der Angeschuldigte ihm gefolgt sein und auf diesen mehrfach mit einem Küchenmesser eingestochen haben. Der Geschädigte erlitt hierdurch schwere Verletzungen an der Milz und der Baucharterie und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Beschuldigter bestreitet Tat und schweigt ansonsten.

Der Angeschuldigte flüchtete zunächst, konnte jedoch kurze Zeit später in Tatortnähe festgenommen werden. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft. Im Rahmen seiner Festnahme hat er bestritten, die Tat begangen zu haben und im Übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Das Landgericht LD hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, so Möhlig abschließend. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.

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