Hintergrund der testweise bis 27. März befristeten veränderten Verkehrsführung ist, die Querung der Lessingstraße für die Grundschüler sicherer zu machen. Wohl fast jeder kennt das oft rücksichtslose Fahrverhalten der so genannten Elterntaxis.
Deshalb wurde in Höhe der Einmündung Edith-Stein-Straße in Richtung Osten auf einem kleinen Abschnitt in Höhe des Hauptkreuzungspunktes des fußläufig kreuzenden Pfades für Schüler eine Einbahnstraßenregelung eingeführt, so dass hier an den Engstellen kein Begegnungsverkehr auf der Straße mehr stattfindet.
Doch was zählen schon Verkehrsschilder? ...
Bereits an der östlich gelegenen Sundahlstraße und einmal zuvor wird auf die geänderte Verkehrsführung darauf hingewiesen, dass in Höhe der Sundahlstraße eine weitere Durchfahrt der Lessingstraße in Richtung der Edith-Stein-Straße untersagt ist. Doch etliche Elterntaxis haben das bislang ignoriert. Die neue Regelung gilt bereits seit 5. Januar. Deshalb die aktuelle Kontrolle.
Jetzt nur Ermahnungen. In Zukunft Bußgelder.
Aufgrund der neuen Verkehrsführung wurde es bei hinweisenden Gesprächen und Ermahnungen belassen. Bei künftigen Kontrollen werden Verstöße gegen das Verbot der Einfahrt mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet. So die Polizei.
Info.
Die Einbahnstraßenregelung ist ein Versuch auf Zeit. Der Zeitraum erstreckt sich bis zum 27. März. Dann wird man weiter sehen. Text. sp. Foto. Polizei. Frei.
Anmerkung der Redaktion.
Früher gab es Schüler-Lotsen, die den Verkehr vor den Schulen steuerten. Und es hat funktioniert …