Insgesamt konnten neun Lkw-Fahrer einer Kontrolle unterzogen werden. Vier von ihnen konnten keine erforderliche Ausnahmegenehmigung vorweisen. Gegen die Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt und sie wurden zurückgeschickt.
3 Pkw-Kontrollen. Zwei ohne Führerschein. Einer trunken.
Bei der anschließenden Kontrolle eines 45-jährigen Pkw-Fahrers stellten die Beamten fest, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Sein Beifahrer, der über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte, konnte die Fahrt anschließend fortsetzen.
Auch bei der Kontrolle eines 30-jährigen Pkw-Fahrers wurden die Beamten fündig. Dieser war ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, da ihm diese aufgrund eines vorangegangenen Verfahrens entzogen worden war.
Zudem stellten die Beamten bei dem 30-Jährigen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Dem Mann wurde daher auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Der 30-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren verantworten. So die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.