Unter Drogen & zu schnell unterwegs & zu zweit auf dem Roller.
Zwei Fahrzeugführer von E-Scootern standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Zwei Fahrzeugführer fuhren mit ihren E-Scootern zu schnell und müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungsgesetzes verantworten, einer davon zusätzlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Fünf Personen mussten verwarnt werden, da der E-Scooter mit zwei Personen genutzt wurde.
Und dann waren da noch andere Verstöße.
So wurden zwei Radfahrer einer Kontrolle unterzogen, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Gegen diese wurden Strafverfahren eingeleitet.
Ferner wurde ein Fahrer eines Transporters, der unter BtM-Einfluss stand, kontrolliert. Auf diesen kommt ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu.
Außerdem konnten drei Fahrzeugführer festgestellt werden, welche den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.