14.07.2026 - Abgewendet. Haftbefehl bezahlt. Aber Auto mit ungültigem Kennzeichen.

In Rülzheim konnte eine 20-jährige Autofahrerin die Vollstreckung eines Haftbefehles durch pekunäre Auslösung abwenden. Allerdings war sie ohne gültige Kennzeichen unterwegs.

RÜLZHEIM. Am gestrigen Montag kam es auf der L 540 zwischen Rülzheim und Bellheim zu einem Wildunfall. Ein Reh querte die Fahrbahn und wurde von dem Pkw einer 20-jährigen Fahrzeugführerin erfasst. 

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Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass gegen die Fahrzeugführerin ein Haftbefehl in Höhe von 200 Euro vorlag. Der offene Betrag wurde vor Ort vollständig beglichen, sodass die Vollstreckung des Haftbefehls abgewendet werden konnte. Darüber hinaus ergab die Überprüfung des Fahrzeugs, dass dieses aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes zur Entstempelung ausgeschrieben war. Das Kennzeichen wurde vor Ort entstempelt. Gegen die Fahrzeugführerin wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. So die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei. 

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