Vier Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen, da sie unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln standen. Hierbei wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. In einem Fall konnte zudem eine geringe Menge Amphetamin aufgefunden und sichergestellt werden. Ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet.
Ein Fahrzeugführer konnte keine erforderliche Fahrerlaubnis vorzeigen, auch hier wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Sechs Kontrollaufforderungen wurden wegen technischer Mängel am Fahrzeug oder fehlender Papiere ausgestellt. Zudem waren zwei Personen zur Aufenthaltsermittlung im Fahndungsbestand ausgeschrieben.
Auch war ein ziviles Geschwindigkeitsmessfahrzeug (ProViDa) im Einsatz. In vier Fällen konnten hier Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden, welche ein Bußgeld mit Punkteeintragungen in der Verkehrssünder-Kartei zur Folge haben werden. Informiert die Polizei. Text. sp. Foto. Polizei. Frei.