Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte der 40-jährige zwar einen moldauischen Führerschein vorweisen, allerdings konnte ermittelt werden, dass sich der 40-Jährige bereits länger als sechs Monate in Deutschland aufhält. Es wurde daher ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Weiterhin bestand der Verdacht des illegalen Aufenthalts des 40-Jährigen in Deutschland. Das dementsprechende Strafverfahren wurde ebenfalls eingeleitet. Von dem 40-Jährigen wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten. Gegen den Halter des Transporters wurde zudem eine Anzeige wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Informiert die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.
16.10.2026 - Nicht angeschnallt. Danach richtig jede Menge Ärger.
Auslöser einer Verkehrskontrolle war das Fahren ohne Gurt. Und dann nahm alles seinen Lauf.
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