Der Koordinator des Europäischen Ex-situ-Programms (EEP) für diese Tierart hatte diese Verpaarung aufgrund genetischer Faktoren empfohlen. Zum Glück zeigte sich schnell, dass nicht nur die errechnete Genetik, sondern auch der „Otternasen“-Faktor stimmt. Die Vergesellschaftung klappte auf Anhieb. Nachzucht ist nun sehr erwünscht. Die Rolle eines EEP ist es, eine genetisch vielfältige und von der Altersstruktur stabile Reservepopulation in Menschenobhut aufzubauen.
Auf der Roten Liste.
Denn Zwergotter, auch Asiatische Kurzkrallenotter genannt, sind in der Natur bedroht und auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) als „gefährdet“ gelistet. Ihre Wildbestände sind abnehmend. Dabei hatte die Art ursprünglich ein sehr großes Verbreitungsgebiet in Süd- und Südostasien. Sie ist an Seen, Flüssen, in Mangrovengebieten und Sümpfen, auch in der Nähe von Menschen, z.B. in Reisfeldern, zu finden.
Illegale Jagd.
Fortschreitende Zerstörung des Lebensraums durch die Umwandlung in mehr Ackerland, intensive Aquakultur, der Einsatz von Pestiziden und die Verschlammung von Fließgewässern aufgrund von Entwaldung sind ihre Probleme. Außerdem wird die Art illegal gejagt. Einerseits wegen des dichten Pelzes, andererseits für den illegalen internationalen Heimtierhandel. Sie sind aktiv, verspielt und gelehrig, und werden als besonders niedlich empfunden, da sie Kennzeichen des Kindchenschemas behalten, z.B. ihren rundlichen Kopf mit dunklen Knopfaugen. Doch die sehr sozial lebenden Zwergotter, die zu den Raubtieren zählen, sind keine Kuscheltiere! Sie haben besondere Ansprüche an Haltung und Fütterung in fachkundiger menschlicher Obhut. Text. sp.