Der Mann hatte sich noch vor Eintreffen der Polizeibeamten entfernt. Nachdem die Beamten eine entsprechende Strafanzeige aufgenommen hatten, fuhr der Mann mit seinem PKW an den Beamten vorbei und wurde anschließend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,11 Promille.
Der Beschuldigte wurde anschließend zur Polizeidienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Um weitere Übergriffe zum Nachteil der Ehefrau zu verhindern, wurde gegen den Beschuldigten eine polizeiliche Wohnungsverweisung ausgesprochen. Ihm wurde für 10 Tage untersagt, an seine Wohnanschrift zurückzukehren.
Uneinsichtig wegen Näherungsverbot. Ab in die Zelle.
Da er sich uneinsichtig zeigte und beabsichtigte, direkt wieder an seine Wohnanschrift zurückzukehren, wurde er über Nacht in Gewahrsam genommen. So die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.