Die Begründung der Stadt KA. Entlang des Rheins sind bei heimischen Wildvögeln außerhalb des Stadtkreises KA weitere positive Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Um das Risiko einer Ansteckung gering zu halten, wird auch im Stadtkreis KA die bereits bestehende Pflicht zur Aufstallung des Geflügels in einer Zone zwischen Rhein und B 36 bis zum 12. Februar verlängert.
Tierhalter und Tierhalterinnen sollen weiterhin direkten oder indirekten Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln verhindern und auf Biosicherheitsmaßnahmen, wie gründliches Händewaschen und Schuhwechsel vor dem Betreten der Ställe, achten. Text. sp.