20.01.2026 - Geflügelpest. Aufstallungspflicht bleibt bestehen.

Zum Schutz vor Ansteckung durch Wildvögel verlängert die Stadt KA die Pflicht zur Geflügel-Aufstallung. Foto. Stadt KA. Sabine Enderle. Frei.

KA. Während die Aufstallungspflicht wegen der Geflügelpest in der Pfalz vor Wochen aufgehoben wurde, hat die Stadt KA nun sie erneut verlängert. Aufstallen bedeutet, Haus- und Nutztiere durchgehend in den Ställen zu belassen, damit sie nicht mit Wildvögeln im Freien in Kontakt kommen. 

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Die Begründung der Stadt KA. Entlang des Rheins sind bei heimischen Wildvögeln außerhalb des Stadtkreises KA weitere positive Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Um das Risiko einer Ansteckung gering zu halten, wird auch im Stadtkreis KA die bereits bestehende Pflicht zur Aufstallung des Geflügels in einer Zone zwischen Rhein und B 36 bis zum 12. Februar verlängert.

Tierhalter und Tierhalterinnen sollen weiterhin direkten oder indirekten Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln verhindern und auf Biosicherheitsmaßnahmen, wie gründliches Händewaschen und Schuhwechsel vor dem Betreten der Ställe, achten. Text. sp.

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