22.07.2026 - Zu flott. Über 40 Fahrer.

Tempo-Kontrolle. In Kandel und Jockgrim waren etliche Fahrer zu schnell unterwegs.

KANDEL. JOCKGRIM. Im Laufe des gestrigen Dienstages führte die Polizei Wörth mehrere Geschwindigkeitskontrollen durch und sanktionierte insgesamt 41 Verkehrsteilnehmer wegen zu schnellen Fahrens. 

Lesezeit: 01:23 Minuten

Im Zeitraum von 8.35 Uhr bis 9.30 Uhr wurde auf der L 549 von Kandel in Richtung Rheinzabern eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei 90 gemessenen Fahrzeugen waren insgesamt 15 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs. Der Spitzenreiter wurde an dieser Stelle bei erlaubten 50 km/h mit 83 km/h gemessen. Weiterhin wurden bei zwei Verkehrsteilnehmern Mängel festgestellt, die im Nachhinein behoben werden müssen. 

Von 10.50 Uhr bis 11.45 Uhr wurden die Verkehrsteilnehmer in der Hatzenbühler Straße in Jockgrim kontrolliert. Bei 30 gemessenen Fahrzeugen waren hier acht Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs und bei zwei wurden Mängel festgestellt. Der Schnellste wurde an dieser Örtlichkeit bei erlaubten 30 km/h mit 52 km/h gemessen. 

In der Zeit von 12 Uhr bis 12.45 Uhr wurden die Verkehrsteilnehmer auf der L 540 von Kandel in Richtung Minderslachen kontrolliert. Bei erlaubten 70 km/h waren von 20 gemessenen Fahrzeugen drei Verkehrsteilnehmer zu schnell. Weiterhin waren vier Verkehrsteilnehmer nicht korrekt angegurtet und bei drei Verkehrsteilnehmern wurden Mängel festgestellt, die im Nachhinein behoben werden müssen. 

Am Nachmittag führte die Polizei Wörth eine weitere Geschwindigkeitskontrolle auf der L 549 von Kandel in Richtung Rheinzabern durch. Im Zeitraum von 16.55 Uhr bis 18.05 Uhr wurden etwa 160 Fahrzeuge gemessen, von denen 15 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs waren.

Ein Verkehrsteilnehmer konnte nicht die gültige Fahrerlaubnis vorzeigen, sodass ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer benutzte sein Mobiltelefon während der Fahrt, sodass eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erfasst wurde und dies ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister zur Folge hat. Zudem hatte ein Verkehrsteilnehmer seinen Führerschein nicht dabei, sodass er diesen bei der Polizei nachträglich vorzeigen muss. So die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei. 

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