Um was es geht.
Die Stadt BZA ist im Südteil des Kreises SÜW alleiniges Mittelzentrum. Und somit bislang berechtigt gewesen, großflächigen Einzelhandel zuzulassen. Mittlerweile allerdings begehren zwei Gemeinden im Norden der VG BZA (Klingenmünster) und im Süden (Schweighofen) ebenfalls die Ansiedelung großflächigem Einzelhandels. Konkret Einkaufsmärkte.
Das Problem. Die Stadt BZA will ihr Merkmal als einziges Mittelzentrum in der Region nicht gefährden, vor allem zum Schutz des gesamten Handels in der Stadt. Die Struktur- und Genehmigungs-Direktion Süd (SGD) will die ganze Sachlage nun prüfen, dafür aber eine aktuelle Datenlage für die VG BZA haben. Die derzeitige Datenlage ist allerdings über zehn Jahre alt. Deshalb die In-Auftrag-Gabe eines aktuellen Gutachtens durch das Büro Acocella (Lörrach), das bereits 2011 ein Einzelhandelsgutachten erstellt hat. Text. sp.