In der Anklage wird der Angeschuldigten zur Last gelegt, mit ihrem PKW von Schwegenheim kommend in Richtung LD gefahren und kurz vor der Ausfahrt Schwegenheim auf die Gegenfahrbahn gekommen zu sein. Während der Fahrer des einen ihr entgegenkommenden PKWs gerade noch ausweichen konnte, kollidierte sie mit zwei weiteren Fahrzeugen, die die B 272 auf der für ihre Fahrtrichtung vorgesehenen Spur befuhren. Dabei wurde der 53-jährige Fahrer des einen PKW schwer verletzt. Seine 55-jährige, auf der Rückbank sitzende Mitfahrerin erlitt so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später im Krankenhaus verstarb. So die Staatsanwaltschaft.
Betrunken und unter Kokain.
Die Angeschuldigte war bei der Fahrt alkoholisiert. Eine ihr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille. Zudem stand sie unter dem Einfluss von Kokain.
Die Angeschuldigte hat bisher von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht zum Sachverhalt eingelassen.
Das Schöffengericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. So die Leitende Oberstaatsanwältin Möhlig. Text. sp.